Qualifiziert erfolgreich
Voraussetzungen für eine durch die Bundesagentur für Arbeit förderungswürdige Transferagentur sind:
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und setzt die Finanzielle Beteiligung des Unternehmens voraus. Er ist Pflichtleistung und es besteht ein Rechtsanspruch. Gefördert werden:
Qualifizierte Beratung, Training und Vermittlung bis zu max. 50% der budgetierten Kosten, höchstens bis zu 2.500 € pro vorgesehenem Teilnehmer.
Das Unternehmen beteiligt sich an den Kosten der TA und ggf. an Qualifizierungsmaßnahmen der betroffenen Mitarbeiter. Es werden geeignete Räume, eine Infrastruktur und die notwendigen technischen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter werden für Qualifizierung und Beratung von der Arbeit freigestellt.