TRANSFERplus

Qualifiziert erfolgreich

Voraussetzungen für eine durch die Bundesagentur für Arbeit förderungswürdige Transferagentur sind:

  • Betriebsänderung nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz
  • Personalabbau nach § 17 Kündigungsschutz Gesetz
  • Bedrohung der Mitarbeiter von Arbeitslosigkeit
  • Kündigung bzw. Aufhebung ist ausgesprochen
  • Interessenausgleich ist verabschiedet
  • Arbeitnehmer sind noch versicherungspflichtig angestellt
  • Durchführung der Maßnahmen durch einen Dritten
  • Maßnahme dient der Eingliederung in den Arbeitsmarkt
  • Durchführung der Maßnahme ist gesichert
  • Qualitätssicherung und Kontrollsystem

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und setzt die Finanzielle Beteiligung des Unternehmens voraus. Er ist Pflichtleistung und es besteht ein Rechtsanspruch. Gefördert werden:

Qualifizierte Beratung, Training und Vermittlung bis zu max. 50% der budgetierten Kosten, höchstens bis zu  2.500 € pro vorgesehenem Teilnehmer.

Das Unternehmen beteiligt sich an den Kosten der TA und ggf. an Qualifizierungsmaßnahmen der betroffenen Mitarbeiter. Es werden geeignete Räume, eine Infrastruktur und die notwendigen technischen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter werden für Qualifizierung und Beratung von der Arbeit freigestellt.