AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt die europäische Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung um.

MSC geht konform mit den Inhalten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 18. August 2006.

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen ...

AGG-Gesetzestext

Aus Gründen der leichteren und flüssigeren Lesbarkeit ist in den Texten dieser Website häufig die männliche Form gewählt worden, aber selbstverständlich sind immer beide Geschlechter gemeint.

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